Sitzung: 25.02.2023 Mitgliederversammlung
Herr Dr. Niessen eröffnet den parlamentarischen Teil der
Mitgliederversammlung.
Die Mitgliederversammlung genehmigt einstimmig
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eine
Tonbandaufzeichnung der Versammlung zur Unterstützung der Protokollerstellung,
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die Bestellung
von Frau Ackermann zur Schriftführerin und
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die
Bestellung einer Zählkommission unter Leitung von Frau Toebe und Frau Kuhlbach,
bestehend aus Frau Blau, Herrn Bürger, Herrn Stratmann, Herrn Scharf, Herrn
Kaplan, Herrn Scheuvens, Frau Schmidt, Frau Hentzschel, Frau Kubitza, Herrn
Schumacher, Frau Hämel und Herrn Wiezorek, ergänzt um den Revisor Herrn Trögel
für den Fall geheimer Abstimmungen.
Herr Dr. Niessen gibt die anwesenden Stimmen wie folgt bekannt. Zur
Versammlung sind vertre-ten:
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240 von
307 möglichen Stimmen der Dach- und Fachverbände nach § 8 der Satzung (die Zahl wurde um 11 Uhr auf 243 und um
11:50 Uhr auf 245 Stimmen aktualisiert),
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102 von
127 möglichen Stimmen der Stadt- und Kreissportbünde nach § 9 der Satzung (die Zahl wurde um 11 Uhr auf 104 Stimmen
aktualisiert),
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16 von
23 möglichen Stimmen der Verbände mit besonderer Aufgabenstellung nach § 10 der
Satzung,
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7 von 8
möglichen Stimmen des Präsidiums,
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9 von 9
möglichen Stimmen der Sportjugend.
Damit sind 374 (11: Uhr: 379,
11:50 Uhr: 381) von 474 möglichen Stimmen vertreten.
Herr Dr. Niessen weist darauf hin,
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dass
zur Versammlung mit Mail des Präsidenten vom 9. Januar 2023 form- und fristgerecht
gemäß § 18 Absatz 11 der Satzung eingeladen wurde,
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dass
gemäß § 18 Absatz 11 der Satzung darauf hingewiesen wurde, dass die Versammlung
unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist,
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dass am
2. Februar 2023 fristgerecht der Link zur endgültigen Tagesordnung und weitere
Tagungsunterlagen inklusive vorliegender Anträge gemäß § 18 Absatz 6 zur
Verfügung gestellt wurden,
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dass
abschließend am 16. Februar 2023 der digitale Geschäftsbericht online
zugänglich gemacht wurde,
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dass
mit dem Aufnahmeantrag des TuS Makkabi NRW lediglich ein Antrag vorliegt, der
unter TOP 9.1 behandelt wird.
Es werden keine Einsprüche oder Änderungsanträge zur Tagesordnung
angemeldet.
