Herr Dr. Niessen eröffnet den parlamentarischen Teil der Mitgliederversammlung.

 

Die Mitgliederversammlung genehmigt einstimmig

·         eine Tonbandaufzeichnung der Versammlung zur Unterstützung der Protokollerstellung,

·         die Bestellung von Frau Ackermann zur Schriftführerin und

·         die Bestellung einer Zählkommission unter Leitung von Frau Toebe und Frau Kuhlbach, bestehend aus Frau Blau, Herrn Bürger, Herrn Stratmann, Herrn Scharf, Herrn Kaplan, Herrn Scheuvens, Frau Schmidt, Frau Hentzschel, Frau Kubitza, Herrn Schumacher, Frau Hämel und Herrn Wiezorek, ergänzt um den Revisor Herrn Trögel für den Fall geheimer Abstimmungen.

 

Herr Dr. Niessen gibt die anwesenden Stimmen wie folgt bekannt. Zur Versammlung sind vertre-ten:

·         240 von 307 möglichen Stimmen der Dach- und Fachverbände nach § 8 der Satzung (die Zahl wurde um 11 Uhr auf 243 und um 11:50 Uhr auf 245 Stimmen aktualisiert),

·         102 von 127 möglichen Stimmen der Stadt- und Kreissportbünde nach § 9 der Satzung (die Zahl wurde um 11 Uhr auf 104 Stimmen aktualisiert),

·         16 von 23 möglichen Stimmen der Verbände mit besonderer Aufgabenstellung nach § 10 der Satzung,

·         7 von 8 möglichen Stimmen des Präsidiums,

·         9 von 9 möglichen Stimmen der Sportjugend.

 

Damit sind 374 (11: Uhr: 379, 11:50 Uhr: 381) von 474 möglichen Stimmen vertreten.

 

Herr Dr. Niessen weist darauf hin,

·         dass zur Versammlung mit Mail des Präsidenten vom 9. Januar 2023 form- und fristgerecht gemäß § 18 Absatz 11 der Satzung eingeladen wurde,

·         dass gemäß § 18 Absatz 11 der Satzung darauf hingewiesen wurde, dass die Versammlung unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist,

·         dass am 2. Februar 2023 fristgerecht der Link zur endgültigen Tagesordnung und weitere Tagungsunterlagen inklusive vorliegender Anträge gemäß § 18 Absatz 6 zur Verfügung gestellt wurden,

·         dass abschließend am 16. Februar 2023 der digitale Geschäftsbericht online zugänglich gemacht wurde,

·         dass mit dem Aufnahmeantrag des TuS Makkabi NRW lediglich ein Antrag vorliegt, der unter TOP 9.1 behandelt wird.

 

Es werden keine Einsprüche oder Änderungsanträge zur Tagesordnung angemeldet.