Sitzung: 25.02.2023 Mitgliederversammlung
Vorlage: VSLSB/990/2023
Der Bericht des Beauftragten für die Grundsätze der guten
Verbandsführung liegt den Dele-gierten als Sitzungsvorlage vor. In seinem
Redebeitrag geht Herr Goßner auf folgende Punkte zur Weiterentwicklung des
Themas ein:
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90
Mitgliedsorganisationen haben bereits eigene Grundsätze der guten Verbandsführung
verfasst und entsprechende Beauftragte benannt; an das übrige Viertel der
Mitgliedsorganisationen geht der Appell, diesen Prozess im Jahr 2023
abzuschließen.
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Demnächst
solle eine aus dem Handlungsfeld 14 der Dekadenstrategie heraus initiierte Online-Befragung
ausgewählter Mitgliedsorganisationen und Vereine durchgeführt werden, über die
entlang praktischer Beispiele ein klarer Bezug von Begriffen wie Integrität,
Transparenz, Partizipation und Verantwortlichkeit auf das sportliche
„Alltagsgeschäft“ hergestellt werden soll. Herr Goßner bittet um Beteiligung
der ausgewählten Mitgliedsorganisationen an der Befragung.
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Im
Zusammenhang mit dem im Bericht behandelten Gesetzentwurf zum Thema „zentrale
Hinweisgeber-Stelle“ sei die Einrichtung einer Art Ethik-Kommission auf
Landesebene – orientiert am Beispiel des DOSB – zur Beratung besonders
schwieriger Fälle von Verstößen gegen die Grundsätze guter Verbandsführung und
zur Unterstützung kleinerer Mitgliedsorganisationen, die selbst keine solchen
Strukturen einrichten können, überlegenswert.
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Zum
Schutz von Athlet*innen vor körperlicher und psychischer Gewalt werde es eine
Aufgabe sein, ergänzende Strukturen auf Landesebene zum Safe Sport-Zentrum auf
Bundesebene zu schaffen, die für die Betroffenen leicht zugänglich sind. In
diesem Zusammenhang müssen Verfahren festgelegt werden, wie bei
Verstößen/Missbrauch sanktioniert werden kann. Die entsprechenden
Verfahrensordnungen werden nach rechtsstaatlichen Grundsätzen aufgebaut sein müssen,
damit vom Sport ausgesprochene Sanktionen auch vor Gericht Bestand haben.
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Das
Thema Good Governance müsse immer wieder an aktuelle Herausforderungen angepasst
werden – und es muss im Alltag „gelebt“ werden. Daher gelte es, das Thema nicht
aus den Augen zu verlieren.
Herr Dr. Baaken vom KSB Rhein-Kreis Neuss erkundigt sich, ob angesichts
der geschilderten Herausforderungen die vielen Konjunktiv-Formulierungen im
schriftlichen Bericht als klare Aufforderungen im Imperativ zu verstehen sind. Herr
Goßner bestätigt, dass die beschriebenen Maßnahmen im Sinne einer guten
Verbandsführung umgesetzt werden sollten und der Konjunktiv insofern wegzulassen
sei.
