Der Bericht des Beauftragten für die Grundsätze der guten Verbandsführung liegt den Dele-gierten als Sitzungsvorlage vor. In seinem Redebeitrag geht Herr Goßner auf folgende Punkte zur Weiterentwicklung des Themas ein:

·         90 Mitgliedsorganisationen haben bereits eigene Grundsätze der guten Verbandsführung verfasst und entsprechende Beauftragte benannt; an das übrige Viertel der Mitgliedsorganisationen geht der Appell, diesen Prozess im Jahr 2023 abzuschließen.

·         Demnächst solle eine aus dem Handlungsfeld 14 der Dekadenstrategie heraus initiierte Online-Befragung ausgewählter Mitgliedsorganisationen und Vereine durchgeführt werden, über die entlang praktischer Beispiele ein klarer Bezug von Begriffen wie Integrität, Transparenz, Partizipation und Verantwortlichkeit auf das sportliche „Alltagsgeschäft“ hergestellt werden soll. Herr Goßner bittet um Beteiligung der ausgewählten Mitgliedsorganisationen an der Befragung.

·         Im Zusammenhang mit dem im Bericht behandelten Gesetzentwurf zum Thema „zentrale Hinweisgeber-Stelle“ sei die Einrichtung einer Art Ethik-Kommission auf Landesebene – orientiert am Beispiel des DOSB – zur Beratung besonders schwieriger Fälle von Verstößen gegen die Grundsätze guter Verbandsführung und zur Unterstützung kleinerer Mitgliedsorganisationen, die selbst keine solchen Strukturen einrichten können, überlegenswert.

·         Zum Schutz von Athlet*innen vor körperlicher und psychischer Gewalt werde es eine Aufgabe sein, ergänzende Strukturen auf Landesebene zum Safe Sport-Zentrum auf Bundesebene zu schaffen, die für die Betroffenen leicht zugänglich sind. In diesem Zusammenhang müssen Verfahren festgelegt werden, wie bei Verstößen/Missbrauch sanktioniert werden kann. Die entsprechenden Verfahrensordnungen werden nach rechtsstaatlichen Grundsätzen aufgebaut sein müssen, damit vom Sport ausgesprochene Sanktionen auch vor Gericht Bestand haben.

·         Das Thema Good Governance müsse immer wieder an aktuelle Herausforderungen angepasst werden – und es muss im Alltag „gelebt“ werden. Daher gelte es, das Thema nicht aus den Augen zu verlieren.

 

Herr Dr. Baaken vom KSB Rhein-Kreis Neuss erkundigt sich, ob angesichts der geschilderten Herausforderungen die vielen Konjunktiv-Formulierungen im schriftlichen Bericht als klare Aufforderungen im Imperativ zu verstehen sind. Herr Goßner bestätigt, dass die beschriebenen Maßnahmen im Sinne einer guten Verbandsführung umgesetzt werden sollten und der Konjunktiv insofern wegzulassen sei.