Sitzung: 25.02.2023 Mitgliederversammlung
Vorlage: VSLSB/996/2023
Herr Dr. Niessen erinnert an die im September 2022 veröffentlichten Ergebnisse der vom Landessportbund in Auftrag gegebenen Studie „Sicher im Sport“ und bittet die unabhängige Beauftragte des Landessportbundes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport, Frau Dr. Palzkill, den Tagesordnungspunkt in die Gesamtthematik einzuordnen.
Frau Dr. Palzkill stellt Zielsetzung und Ergebnisse der 2022 kurz hintereinander veröffentlichten
a) Fallstudie der unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch der Bundesregierung sowie
b) der Studie „Sicher im Sport“
einander gegenüber.
Eine Erkenntnis der Aufarbeitungs-Fallstudie sei, dass das Vorkommen sexualisierter Gewalt im Sport den hohen Idealen des Sports widerspreche, weshalb den Betroffenen nicht geglaubt werde. Die Täter haben Strategien, die Gewalt im Verborgenen zu halten, und verstecken sich hinter einer Maske aus Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft und Engagement. Sie missbrauchen nicht nur das Vertrauen der Betroffenen, sondern auch das der Menschen im Umfeld. Hilfreich sei eine Haltung, die Gewalt grundsätzlich auch im eigenen Verein für möglich halte; das sei nicht gleichbedeutend damit, jemand im oder den Verein an sich unter Verdacht zu stellen. Die Fallstudie liefere keine Informationen zur Häufigkeit des Vorkommens von sexualisierter Gewalt im Sport.
Entsprechende Zahlen liefere jedoch die vom Landessportbund finanzierte „Sicher im Sport“-Studie. Zu ihrem Verständnis sei zu beachten, dass in der „Sicher im Sport“-Studie ein weiter gefasster Begriff von Gewalt verwandt wurde, der sogenannte „harmlosere“ Grenzverletzungen einschließt. Grund sei, dass der Umgang mit kleineren Grenzverletzungen entscheidend sei für die Prävention von schweren Schädigungen durch sexualisierte Gewalt, da Täter auf diese Weise testen, ob und auf welche Weise sich Betroffene wehren und wie das Umfeld reagiere. Schwere Fälle ließen sich daher nicht durch die Ausschau nach potenziellen Tätern verhindern, sondern nur, indem ein Schutz vor allen Formen von Gewalt aufgebaut werde und ein Klima von Achtsamkeit entstehe, in dem auch kleinere Grenzverletzungen bereits thematisiert werden können.
Ein zentrales Ergebnis der „Sicher im Sport“-Studie sei, dass sexualisierte Gewalt im Sport – wie in der gesamten Gesellschaft – kein Problem von Einzeltätern sei, sondern ein strukturelles Problem, zu dessen Bekämpfung es struktureller und systemischer Maßnahmen bedürfe. Dabei seien die spezifischen Bedingungen des Sports zu beachten: der einfache Zugang von Tätern zu Kinder und Jugendlichen, das Macht- und Hierarchiegefälle, das Vorhandensein von Abhängigkeiten (insbesondere in der und durch die Leistungsorientierung) und die Körperzentriertheit.
Frau Dr. Palzkill resümiert, dass kein Verein von sich behaupten könne, dass das Thema der sexualisierten Gewalt ihn nichts angehe. Jeder Verein brauche ein an die besonderen Gegebenheiten der eigenen Organisation angepasstes Schutzkonzept. Hierfür brauchen die Vereine Unterstützung. Es brauche Konzepte zur Intervention und Aufarbeitung, und die Präventionsarbeit brauche mehr personelle Ressourcen, um adäquat geleistet werden zu können. Frau Dr. Palzkill ruft dazu auf, die Erfahrungen und das Know how aus dem Qualitätsbündnis zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport zu nutzen, um wirksame Schutzkonzepte zu entwickeln.
Herr Kleinwächter, Fischereiverband NRW, fragt nach dem Fortschreiten der Überlegungen auf nationaler Ebene zur übergreifenden Zusammenarbeit in der Jugendarbeit. Frau Dr. Palzkill benennt für den Bereich der Intervention den Aufbau des Safe Sport-Zentrums auf Bundesebene. Insbesondere bei der Entwicklung von Prävention gelte es jedoch, lokale Strukturen zu nutzen und zu stärken. Mit dem Qualitätsbündnis nehme NRW eine Vorreiterrolle ein, das gebe es in anderen Ländern noch nicht.
Herr Dr. Niessen ergänzt, dass es bei dem Thema sexualisierter Gewalt im Sport um ein System aus Prävention, Intervention, Fallbearbeitung und Betroffenenarbeit gehe.
Herr Wortmann erläutert, wie der Beschlussvorschlag in dieses System einzuordnen ist.
Die Mitgliederversammlung beschließt gemäß Vorlage einstimmig folgende Maßnahmen:
· Die Mitglieder des Landessportbundes NRW, die bis zum 31.12.2024 kein Schutzkonzept im Sinne des Landeskinderschutzgesetzes beschlossen haben, werden ab dem 01.01.2025 von jeglicher finanziellen Förderung durch den LSB NRW ausgeschlossen. Das gilt im Falle einer Weiterleitung von KJFP-Mitteln auch für die Weiterleitungsempfänger.
· In Einsatzstellen in den Freiwilligendiensten dürfen ab dem Bildungsjahr 2026/2027 keine Freiwilligen mehr eingesetzt werden, wenn bis dahin kein Schutzkonzept beschlossen wurde.
