Beschlussvorschlag:
Der Jahresabschluss 2019 wird gemäß Vorlage genehmigt.
Sachverhalt:
Die Mitgliederversammlung beschließt nach § 18 (2) Ziff. 5 der Satzung den Jahresabschluss. Der
Jahresabschluss 2019 wurde gemäß § 29 (1) der Satzung i. V. m. § 9
der
Finanzordnung von der Geschäftsführung erstellt und gemäß § 21 der
Satzung vom Präsidium beraten und zur Vorlage an
die Mitgliederversammlung freigegeben.
Die Gewinn-
und Verlustrechnung
des Jahres 2019 weist einen Jahresfehlbetrag von 1.703.986,17 Euro aus. Das Bilanzergebnis wird aus dem Jahresfehlbetrag wie folgt abgeleitet:
Jahresfehlbetrag:...................................................... 1.703.986,17
Euro
Entnahme aus den Rücklagen:................................. 2.608.107,84
Euro
Einstellung in die
Rücklagen:....................................... 322.617,00
Euro
Bilanzergebnis:......................................................... +
581.504,67 Euro
Der Jahresabschluss wurde mit Unterstützung der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Ganteführer Marquardt & Partner erstellt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 erfolgte durch die Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft RLT Ruhrmann Tieben & Partner mbH nach dem IDW Prüfungsstandard 480.
Zusätzlich haben die von der Mitgliederversammlung
gewählten Revisoren die in der Finanzordnung vorgesehene ordnungsgemäße
Verbuchung der Einnahmen/Ausgaben
sowie
die
Übereinstimmung der
Wirtschaftsführung mit der Satzung, den Ordnungen und den Beschlüssen der Mitgliederversammlung, des Präsidiums und des Vorstandes geprüft. Ihr
Bericht liegt unter
TOP 5.2 vor.
Anlagen:
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.
Dezember 2019
