Betreff
Genehmigung des Jahresabschlusses (im Umlaufverfahren)
Vorlage
VSLSB/784/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jahresabschluss 2019 wird gemäß Vorlage genehmigt.


Sachverhalt:

Die Mitgliederversammlung beschließt nach § 18 (2) Ziff. 5 der Satzung den Jahresabschluss. Der Jahresabschluss 2019 wurde gemäß § 29 (1) der Satzung i. V. m. § 9 der Finanzordnung von der Geschäftsführung erstellt und gemäß § 21 der Satzung vom Präsidium beraten und zur Vorlage an die Mitgliederversammlung freigegeben.

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 2019 weist einen Jahresfehlbetrag von 1.703.986,17 Euro aus. Das Bilanzergebnis wird aus dem Jahresfehlbetrag wie folgt abgeleitet:

 

Jahresfehlbetrag:...................................................... 1.703.986,17 Euro

Entnahme aus den Rücklagen:................................. 2.608.107,84 Euro

Einstellung in die Rücklagen:....................................... 322.617,00 Euro

Bilanzergebnis:......................................................... + 581.504,67 Euro

 

Der Jahresabschluss wurde mit Unterstützung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Ganteführer Marquardt & Partner erstellt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 erfolgte durch die Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft RLT Ruhrmann Tieben & Partner mbH nach dem IDW Prüfungsstandard 480.

 

Zusätzlich haben die von der Mitgliederversammlung gewählten Revisoren die in der Finanzordnung vorgesehene ordnungsgemäße Verbuchung der Einnahmen/Ausgaben sowie die Übereinstimmung der Wirtschaftsführung mit der Satzung, den Ordnungen und den Beschlüssen der Mitgliederversammlung, des Präsidiums und des Vorstandes geprüft. Ihr Bericht liegt unter TOP 5.2 vor.


Anlagen:

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019