Betreff
Genehmigung des Wirtschaftsplans (im Umlaufverfahren)
Vorlage
VSLSB/786/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Wirtschaftsplan 2021 wird gemäß Vorlage beschlossen.


Sachverhalt:

Die Mitgliederversammlung beschließt nach § 18 (2) Ziff. 6 den Wirtschaftsplan. Der Wirtschaftsplan 2021 wurde gemäß § 21, § 23 (3) und § 29 (1) der Satzung i. V. m. §§ 3 und 4 der Finanzordnung von der Geschäftsführung erstellt und vom Präsidium in seiner Sitzung am 03.02.2021 abschließend beraten und zur Vorlage an die Mitgliederversammlung freigegeben.

 

Dem Wirtschaftsplan (siehe Anlage) sind auf Seite 7 Erläuterungen zur Systematik vorangestellt. Auf den Seiten 108/109 finden sich Übersichten über die Gesamteinnahmen und -ausgaben mit einem Vorjahresvergleich. Die Seiten 110/111 bieten einen Überblick über die vom Landessportbund vergebenen Zuschüsse, ebenfalls mit einem Vergleich zu den Vorjahreszahlen. Auf den Seiten 112/113 finden sich detaillierte Informationen zur Personalstruktur.

 

Der Wirtschaftsplan schließt bei Einnahmen und Ausgaben von jeweils 92.398 TSD Euro mit einem ausgeglichenen Ergebnis ab. Während in den Vorjahren der Einsatz von Rücklagen im Umfang von 2.638 TSD Euro (2019) bzw. 1.955 TSD Euro (2020) notwendig war, um insbesondere die langfristigen Zuschusszusagen 2018 bis 2022 an die Mitgliedsorganisationen gewährleisten zu können, ist dies in 2021 durch den Zuwachs von 4.203 TSD Euro bei den Einnahmen aus der Fachbezogenen Pauschale des Landes nicht notwendig. Neben dem Haushaltsausgleich können die Zuschüsse an Vereine, Verbände und Bünde sogar angehoben werden. Die Zuschussauszahlungen steigen auf nun insgesamt 50.553 TSD Euro (Vorjahr: 48.415 TSD Euro), was einen Anteil von 55 Prozent an den Gesamtausgaben ausmacht (Angaben jeweils ohne Corona-Sonderhilfen).


Anlagen:

Wirtschaftsplan 2021