Betreff
Abschluss Sportversicherungsvertrag 2022 - 2031 (im Umlaufverfahren)
Vorlage
VSLSB/790/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Abschluss des Sportversicherungsvertrages mit der ARAG für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2031 wird zugestimmt.

 


Sachverhalt:

Der derzeitige Sportversicherungsvertrag, den der LSB NRW zum 01.01.2020 von der Sporthilfe NRW übernommen hat, endet am 31.12.2021. Obwohl keine vergaberechtliche Verpflichtung zur Ausschreibung des Sportversicherungsvertrages vorlag, haben sich Vorstand und Präsidium entschlossen, den künftigen Sportversicherungsvertrag auszuschreiben.

 

Vorbereitung der Ausschreibung

Zuvor wurden die Leistungen des aktuellen Vertrages auf den Prüfstand gestellt und die künftige inhaltliche Ausrichtung entwickelt. An diesem Prozess wurden Bünde, Verbände und Vereine im Rahmen von vier Regionaltagungen beteiligt.

 

Anschließend erfolgte eine daran ausgerichtete Konzeption und Ausschreibung des abzuschließenden Sportversicherungsvertrages für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2031. Die Ausschreibung wurde im Namen und Auftrag des Landessportbundes NRW durch den Versicherungsmakler HiSV – Himmelseher Sportversicherung, Köln vorgenommen. Die intensive Vorbefassung hatte das Ziel, den Umfang des neuen Sportversicherungsvertrages an die aktuellen und zukünftigen Anforderungen der Mitgliedsorganisationen, ihrer Vereine und Mitglieder auszurichten.

 

 

Wesentliche Leistungsverbesserungen im neuen Sportversicherungsvertrag

Nachfolgend geben wir einen kurzen Überblick über wesentliche inhaltliche Anpassungen im Vergleich zum derzeit bestehenden Versicherungsschutz:

 

·        Die Allgemeine Haftpflichtversicherung wird vor dem Hintergrund gestiegener und tendenziell weiter anwachsender Schadenersatzforderungen – insbesondere bei Personenschäden mit nachfolgend langfristig andauerndem Pflegebedarf – ausgebaut. Die Deckungssumme für Personen- und Sachschäden wird folglich von derzeit EUR 5 Mio. auf künftig EUR 15 Mio. je Schadenfall angehoben.

Für mögliche Großschäden durch Brand u. w. m. an gemieteten Einrichtungen wie Sporthallen etc. wurde die Deckungssumme für Mietsachschäden von EUR 250.000 auf EUR 5 Mio. je Schadenfall angehoben.

 

·        Neu integriert wird die obligatorische D&O-Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung), mit der insbesondere das Ehrenamt künftig besser geschützt wird. Damit werden organschaftlich oder vergleichbar tätige Personen wie Mitglieder des Vorstands, Geschäftsführer etc. gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche bei reinen Vermögensschäden geschützt, die sie mutmaßlich fahrlässig verursacht haben. Die Versicherungssumme beträgt EUR 250.000 je Schadenfall.

 

·        Die Rechtsschutzversicherung wird um eine erweiterte Straf-Rechtsschutzversicherung ergänzt. Dazu zählt auch ein Kostenschutz bei strafrechtlicher Verfolgung von Vorsatztatbeständen, wobei grundsätzlich die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen eine versicherte Person den Versicherungsschutz auslöst. Kosten werden auch oberhalb der gesetzlichen Gebührenordnung für Rechtsanwälte im Rahmen einer Honorarvereinbarung getragen; die Versicherungssumme steigt auf EUR 500.000. Bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer Vorsatztat wird der Versicherungsschutz allerdings rückwirkend entzogen und es sind insoweit sämtliche Versicherungsleistungen zu erstatten.

 

Die bislang zur Sportversicherung gehörende Reisegepäckversicherung entfällt künftig.

 

 

Teilnehmende Versicherer an der Ausschreibung

Zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden acht Versicherer im deutschen Markt, die von ihrem Profil her geeignet sind, ein Mehrspartenprodukt, wie es die Sportversicherung repräsentiert, zu zeichnen. Einbezogen wurden auch Versicherer, die neben dem derzeitigen Sportversicherer in NRW – der ARAG – bei anderen Landessportbünden engagiert sind:

·        Allianz Versicherungs-AG

·        ARAG Allgemeine Versicherungs-AG

·        AXA Konzern AG

·        ERGO Group AG

·        Generali Deutschland AG

·        HDI Global SE

·        R+V Allgemeine Versicherung AG

·        Zurich Gruppe Deutschland

Fünf dieser Versicherer haben sich im Verlauf der Ausschreibung zurückgezogen.

Somit haben von den acht angefragten Versicherern drei Anbieter (zwei davon in einer gemeinsamen Bietergemeinschaft) Angebote eingereicht, sodass final zwei Angebote vorlagen.

 

Vergabekriterien

Für die vorgesehene Vergabe des neuen Sportversicherungsvertrages hat der Landessportbund NRW Kriterien definiert, hinsichtlich derer die Bieter aufgefordert waren, diese möglichst vollständig anzugeben bzw. zu erfüllen. Im Einzelnen:

·         Bereitstellung des Versicherungsschutzes mindestens gemäß dem vorgegebenen Vertragstext zur (neuen) Sportversicherung ab dem 01.01.2022 für einen Zeitraum von zehn Jahren; darin einbezogen waren die zuvor genannten, insbesondere in den Regionalkonferenzen thematisierten und identifizierten Erweiterungen und Verbesserungen der Sportversicherung; 

·         Prämienkonditionen (auszuweisen in einem Beitrag pro Mitglied/Jahr, fest auf zehn Jahre);

·         Darstellung des sicherzustellenden Schadenmanagements im Hause des Versicherers;

·         Darstellung der administrativen Ver-/Bearbeitung der Sportversicherung im Hause des Versicherers;

·         Einrichtung und Aufrechterhaltung des Versicherungsbüros beim Landessportbund NRW gemäß den beschriebenen Anforderungen;

·         Mitteilung darüber, wo und mit welchem Zuständigkeits-/Verantwortungsbereich im Management des Versicherers die Sportversicherung angesiedelt wird („Stellenwert“ der Sportversicherung)

·         Darstellung von Erfahrungen im Handling von vergleichbaren Gruppenversicherungsverträgen größerer Personenvereinigungen – auch außerhalb des Sports;

·         Darstellung/Zusicherung der aufgezeigten Serviceleistungen.

 

 

Auswertung der Angebote

Die beiden zur Auswertung gelangten Angebote haben zu folgendem Ergebnis geführt:

·           Die ARAG gewährt mit ihrem vorgelegten Angebot die größte Übereinstimmung zu dem vom Landessportbund NRW gewünschten und ausgeschriebenen Versicherungsschutz, und sie erfüllt die acht Vergabekriterien sehr weitgehend.

·        Das im Wettbewerbsvergleich dazu stehende Angebot weicht in wesentlichen Bereichen des Deckungsumfangs, der langfristig zu garantierenden Planungssicherheit und der sicheren Gewährleistung des Servicelevels zum Teil signifikant von den Anforderungen ab. So wird z. B. statt der in der Ausschreibung vorgegeben 10-jährigen nur eine maximal 3-jährige Laufzeit geboten. Insbesondere aber behält sich der Bieter darüber hinaus unterjährige, schadenbedingte Kündigungs- und Prämienanpassungsrechte vor. Diese Einschränkungen stellen sowohl wirtschaftlich als auch organisatorisch entscheidende Nachteile dar und würden in der Praxis erhebliche Risiken zur Folge haben. So stünden die Mitgliedsorganisationen, deren Vereine und Mitglieder bei einer dann möglichen Kündigung des Versicherers kurzfristig vor einem Deckungsfortfall und/oder Prämienerhöhungen in ungewisser Höhe.

 

 

Prämienhöhe

Das Angebot der ARAG – mit umfassenderem Deckungsschutz und garantiertem Fortbestand aller Vertragsinhalte innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit bedingt eine Jahresprämie pro Mitglied i.H. von EUR 1,45 inkl. (aktuell 19%) Versicherungsteuer. Zum Vergleich: Die Jahresprämie für den derzeit bestehenden Versicherungsschutz beträgt EUR 1,39 inkl. 19% Versicherungsteuer. Das bedeutet, dass die „neue“ Sportversicherung bei einem Prämienaufwuchs von lediglich EUR 0,06 alle o.g. Verbesserungen gegenüber dem bisherigen Vertrag sowie die neu integrierte obligatorische D&O-Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung beinhaltet. Lediglich die selten in Anspruch genommene Reisegepäckversicherung wird nicht mehr im Leistungsportfolio der Sportversicherung enthalten sein.

 

Die angebotene Jahresprämie des Wettbewerbers beträgt pro Mitglied EUR 1,36 inkl. (aktuell 19%) Versicherungsteuer. Dabei ist neben den signifikanten Minderleistungen und negativen Abweichungen vom Anforderungsprofil zur Sportversicherung zu berücksichtigen, dass die Krankenversicherung noch nicht Bestandteil dieses Angebots ist und insoweit hinzuzurechnen wäre. ARAG veranschlagt für den Krankenversicherungsschutz eine Jahresprämie pro Mitglied von EUR 0,065. Rechnerisch betrachtet würde die Jahresprämie des Wettbewerbers somit EUR 1,425 inkl. (aktuell 19%) Versicherungsteuer pro Mitglied betragen.

 

 

Fazit

Im Vergleich zum Wettbewerber bietet/erfüllt ARAG insbesondere

·        eine nahezu vollständige Übereinstimmung mit den gewünschten und in der Ausschreibung vorgegebenen Anforderungen,

·        den weitesten Deckungsumfang,

·        einen verbindlichen Vertragszeitraum von zehn (10) Jahren,

·        einen Verzicht auf gesetzliche Kündigungs- und Beitragsanpassungsrechte infolge eines Schadens,

·        die Aufrechterhaltung des Versicherungsbüros nach den in der Ausschreibung definierten Kriterien,

·        das vorteilhaftere Preis-/Leistungsverhältnis.

 

ARAG bietet mit dem Zeitpunkt der Annahme ihres Angebotes zudem an, die im Vergleich zum heute bestehenden Versicherungsschutz eintretenden Verbesserungen und Erweiterungen unmittelbar – und damit bereits vor dem 01.01.2022 – in Kraft zu setzen. Für die Zeit bis zum 01.01.2022 erfolgt dies ohne eine Mehrprämie.

 

 


Anlagen:

Gegenüberstellung der Vertragsangebote