Bericht
der Revisoren über das Geschäftsjahr 2021
für
die Mitgliederversammlung 2023
In unserer Funktion als Revisoren des
Landessportbundes NRW e.V. haben wir in dem Geschäftsjahr 2021 mehrere
Prüfungen durchgeführt.
Schwerpunkte der Prüfungen waren:
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der Jahresabschluss 2021
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die Wirtschaftsplanung 2022
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die Besprechung von Gremienprotokollen
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die Durchführung von Belegprüfungen
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die Verträge (z.B. Vermarktungs- und
Dienstleistungsverträge)
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die Vergabe von Aufträgen
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den Umgang mit Geschenken (intern und extern) und
Zuwendungen an MA
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das Förderwesen (Antrags, Bewilligungs- und
Nachweisverfahren)
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die Prüfergebnisse der Mittelverwendungen
Organisationsförderung
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den Fuhrpark des Landessportbundes
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die Anwendung der Compliance Regeln
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die Belegführung im Rechnungswesen
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das Vergabeverfahren von „Mein Sportnetz“
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die Rücklagenbildung
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die Reisekostenabrechnungen
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die Überprüfung der Versteuerung diverser Vorgänge
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den Umgang mit Veränderungen
(finanziell/inhaltlich) aufgrund von Corona
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die finanziellen Auswirkungen durch die Corona
Pandemie auf den Landessportbund
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die Verträge zwischen LSB und Sportbildungswerk
In Stichproben, die so angelegt waren, dass
eine Beurteilung des Gesamtrechenwerkes möglich war, haben wir Einzelbelege
eingesehen. Darin einbezogen war auch die Sportjugend NRW.
Der Umfang unserer Prüfungen erstreckte sich
sowohl auf die formelle als auch die sachliche Richtigkeit der einzelnen
Geschäftsvorfälle.
Aufgetretene Fragen wurden mit dem Vorstand
oder dem Ressortleiter Rechnungswesen/
Controlling eingehend besprochen und von
diesen in der Regel erschöpfend beantwortet oder durch entsprechende Beschlüsse
des Präsidiums und des Vorstandes formal erledigt.
In schriftlichen Berichten wurden das
Präsidium und der Vorstand des Landessportbundes NRW über unsere
Prüfungsergebnisse fortlaufend informiert.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 wurde von
der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Ganteführer, Marquardt & Partner
mbB, Düsseldorf, erstellt und von der RLT - Ruhrmann Tieben & Partner mbB,
Duisburg, am 21.07.2022 mit dem uneingeschränkten Prüfungsvermerk versehen. An
dem am 17.08.2022 durchgeführten Schlussgespräch mit der Prüfungsgesellschaft
haben wir teilgenommen.
Wir bedanken uns bei allen, die unsere
Prüfungen begleitet haben.
Aufgrund unseres Prüfungsergebnisses empfehlen
wir (ein Antragsrecht steht uns nicht zu) gemäß § 18 Absatz 2 Nr.3 der Satzung,
der Mitgliederversammlung, die Entlastung des für das Geschäftsjahr 2021
zuständigen Präsidiums und des Vorstandes.
Duisburg, den 18.08.2022
