Beschlussvorschlag:
Die Mitgliederversammlung beschließt den Jahresabschluss 2021
gemäß Vorlage.
Sachverhalt:
Erstellung, Prüfung und
Verabschiedung des Jahresabschlusses 2021
Die Mitgliederversammlung beschließt
nach § 18 (2) Ziff. 5 der Satzung den Jahresabschluss. Der Jahresabschluss 2021
wurde gemäß § 29 (1) der Satzung i. V. m. § 9 der Finanzordnung von der
Geschäftsführung erstellt und gemäß § 23 der Satzung vom Präsidium beraten und
zur Vorlage an die Mitgliederversammlung freigegeben.
Die Gewinn- und Verlustrechnung des
Jahres 2021 weist einen Jahresüberschuss von 3.098.246,73 Euro aus. Das
Bilanzergebnis wird aus dem Jahresüberschuss wie folgt abgeleitet:
·
Jahresüberschuss:
3.086.838,95 Euro
·
Entnahme
aus den Rücklagen: 3.091.357,19 Euro
·
Einstellung
in die Rücklagen: 5.962.766,44 Euro
·
Bilanzergebnis:
+ 215.429,70
Euro
Der Jahresabschluss wurde mit Unterstützung
der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Ganteführer, Marquardt & Partner
erstellt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses
2021 erfolgte durch die Wirtschafts- und Steuer-beratungsgesellschaft RLT
Ruhrmann Tieben & Partner mbB aus Duisburg. Da der Abschluss für spezielle
Zwecke aufgestellt wird und – soweit zulässig – im Wesentlichen
steuerrechtliche Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften zu berücksichtigen
sind, erfolgte die Jahresabschlussprüfung nach dem IDW Prüfungsstandard 480.
Zusätzlich haben die von der
Mitgliederversammlung gewählten Revisoren die in der Finanzordnung vorgesehene
ordnungsgemäße Verbuchung der Einnahmen und Ausgaben sowie die Übereinstimmung
der Wirtschaftsführung mit der Satzung, den Ordnungen und den Beschlüssen der
Mitgliederversammlung, des Präsidiums und des Vorstands geprüft. Ihr Bericht
liegt unter TOP 5.2 vor.
Anlagen:
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021
