Betreff
Antrag des Verbandes TUS Makkabi Nordrhein-Westfalen e. V. auf Mitgliedschaft im Landessportbund Nordrhein-Westfalen e. V.
Vorlage
VSLSB/993/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Verband TUS Makkabi NRW e. V. hat mit Schreiben vom 26.01.2023 die Aufnahme in den Landessportbund NRW als Mitglied nach § 10 (Mitgliedsorganisation mit besonderer Aufgabenstellung) beantragt. Mit Stand 27.01.2023 ist festzustellen, dass die Aufnahmekriterien gemäß der beigefügten Checkliste bis auf einen Punkt erfüllt sind. Nicht erfüllt ist § 7 (2) a) Anerkennung der Gemeinnützigkeit im Sinne der Abgabenordung § 52. Der Verband wartet derzeit auf den Nachweis des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit. Es ist zu erwarten, dass dieser zeitnah nachgereicht werden kann. Denn auch der Bundesverband (MAKKABI Jüdischer Turn- und Sportverband in Deutschland e.V.) ist als gemeinnützig anerkannt. Ein positiver Beschluss über die Aufnahme muss insofern an diese Bedingung geknüpft werden.

 

Der Verband TUS Makkabi NRW e.V. beantragt die Mitgliedschaft im Landessportbund NRW nach §10 der Satzung des Landessportbundes unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Verband die Gemeinnützigkeit bis zum 31.12.2023 entsprechend der Satzung (§ 7(2) a)) des Landessportbundes nachweist.


Anlagen:

Anlage 1: Aufnahmeantrag des Verbandes TUS Makkabi NRW e. V.

Anlage 2: Checkliste