Sachverhalt:
Der Verband TUS Makkabi NRW e. V. hat mit
Schreiben vom 26.01.2023 die Aufnahme in den Landessportbund NRW als Mitglied
nach § 10 (Mitgliedsorganisation mit besonderer Aufgabenstellung) beantragt.
Mit Stand 27.01.2023 ist festzustellen, dass die Aufnahmekriterien gemäß der
beigefügten Checkliste bis auf einen Punkt erfüllt sind. Nicht erfüllt ist § 7
(2) a) Anerkennung der Gemeinnützigkeit im Sinne der Abgabenordung § 52. Der
Verband wartet derzeit auf den Nachweis des Finanzamtes über die
Gemeinnützigkeit. Es ist zu erwarten, dass dieser zeitnah nachgereicht
werden kann. Denn auch der Bundesverband (MAKKABI Jüdischer Turn- und
Sportverband in Deutschland e.V.) ist als gemeinnützig anerkannt. Ein positiver
Beschluss über die Aufnahme muss insofern an diese Bedingung geknüpft werden.
Der Verband TUS Makkabi NRW e.V. beantragt
die Mitgliedschaft im Landessportbund NRW nach §10 der Satzung des
Landessportbundes unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Verband die
Gemeinnützigkeit bis zum 31.12.2023 entsprechend der Satzung (§ 7(2) a)) des
Landessportbundes nachweist.
Anlagen:
Anlage 1: Aufnahmeantrag des Verbandes TUS Makkabi NRW e. V.
Anlage 2: Checkliste
